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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wie viele Tage Urlaub darf der Arbeitgeber vorschreiben?

    Wie viele Tage Urlaub darf der Arbeitgeber vorschreiben? In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz den Mindesturlaub, der mindestens 24 Werktage pro Jahr beträgt. Der Arbeitgeber kann jedoch auch mehr Urlaubstage gewähren. Die genaue Anzahl der Urlaubstage wird im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält und den Mitarbeitern ausreichend Erholungsurlaub gewährt. In jedem Fall sollte man sich über die Urlaubsregelungen im Arbeitsvertrag informieren und bei Unklarheiten den Arbeitgeber oder einen Rechtsanwalt konsultieren.

  • Wie viel Tage Urlaub muss der Arbeitgeber gewähren?

    Wie viel Tage Urlaub muss der Arbeitgeber gewähren? In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr. Dies entspricht bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen. Allerdings können tarifvertragliche Regelungen oder individuelle Arbeitsverträge auch mehr Urlaubstage vorsehen. Der Urlaubsanspruch kann auch anteilig gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr gedauert hat. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaub zu gewähren und sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer ihre Erholungszeit nehmen können.

  • Wie viele Tage Urlaub darf der Arbeitgeber verplanen?

    Wie viele Tage Urlaub darf der Arbeitgeber verplanen? In Deutschland hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, den Zeitpunkt des Urlaubs festzulegen. Dabei muss er jedoch die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, soweit dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt in Deutschland 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, das entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Der Arbeitgeber darf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht einseitig kürzen oder streichen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine Einigung über den Urlaubszeitraum finden.

  • Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaub einfach auf meine freien Tage legen?

    Nein, dein Arbeitgeber kann deinen Urlaub nicht einfach auf deine freien Tage legen, ohne deine Zustimmung. Die Festlegung des Urlaubszeitraums sollte in der Regel in Absprache mit dem Arbeitnehmer erfolgen, um sicherzustellen, dass beide Parteien zufrieden sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise bei betrieblichen Gründen oder in Notfällen, in denen der Arbeitgeber den Urlaub festlegen kann.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


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    WUNDERLE Wundertüte Wellness-Auszeit 63349 14x22cm

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  • Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen? In der Regel kann ein Arbeitgeber Urlaub nicht einfach erzwingen, da die Gewährung von Urlaub in der Regel auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. wenn der Arbeitgeber aufgrund betrieblicher Gründe Urlaub anordnen muss. In solchen Fällen sollten die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell bestehende Tarifverträge beachtet werden. Letztendlich sollte jedoch immer versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?

    Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

  • Wurde der Urlaub vom Arbeitgeber abgelehnt, obwohl die Reise bereits bezahlt wurde?

    Es ist bedauerlich, dass der Arbeitgeber den Urlaub abgelehnt hat, obwohl die Reise bereits bezahlt wurde. Es ist wichtig, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um die Gründe für die Ablehnung zu verstehen und mögliche Lösungen zu finden. Es könnte auch ratsam sein, sich mit einem Arbeitsrechtsexperten zu beraten, um die eigenen Rechte und Optionen zu klären.

  • Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben?

    Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben? In der Regel darf der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub nicht einseitig verschieben, es sei denn es gibt einen triftigen Grund dafür. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn es einen unerwarteten Engpass in der Arbeit gibt oder wichtige Projekte kurzfristig umgesetzt werden müssen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig informiert und eine alternative Lösung anbietet. Grundsätzlich sollte der Urlaubstermin in Absprache mit dem Arbeitnehmer festgelegt und eingehalten werden.

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